Sachsen-Anhalt trägt die Beschlüsse aus den Bund-Länder-Beratungen zu den Corona-Maßnahmen mit. Mit der 11. Corona-Eindämmungsverordnung gelten ab dem 29. März weitere Lockerungen, aber je nach Landkreis und kreisfreien Städten auch Beschränkungen im Rahmen der "Notfallbremse".
- Der Einzelhandel bleibt mittels Terminshopping geöffnet.
- Private Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand sind möglich, wenn der weitere Hausstand nicht mehr als fünf Personen umfasst.
- Besuche in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Archive und Bibliotheken sind nach Terminbuchung möglich.
- Mehr Möglichkeiten bestehen für organisiertem Sport im Freien, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren.
Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, die Kontakte weiter einzuschränken. Die Verordnung gilt bis zum 28. März.
11. Eindämmungsverordnung (gültig ab 29.03.2021)
Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis