Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März weiter im Lockdown. (Stand: 01. März 2021)
Die wichtigsten Regeln kompakt
Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar um. Die Maßnahmen sind notwendig, um trotz eines rückläufigen Infektionsgeschehens die Ausbreitung der neuen ansteckenden Virus-Mutationen, insbesondere der B.1.1.7. („Britische Variante“), einzudämmen und die Infektionszahlen weiter zu senken.
- Friseure sind unter strengen Hygiene-Auflagen wieder offen. Termine müssen vorab vereinbart werden und es muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt sind ebenfalls ab 1. März wieder offen. An Grundschulen und Förderschulen findet Präsenzunterricht statt. Eine Präsenzpflicht gibt es nicht. An den übrigen Schulen ist der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. In den Kitas erfolgt seit 1. März ebenfalls der eingeschränkte Regelbetrieb.
- Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen. Neben einer partikelfilternden Halbmaske - FFP2- oder FFP3-Maske - können auch OP-Masken getragen werden.
- Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben vorerst weiter geschlossen. Die nun geltende vierte Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis zum 10. März
Fünfte Änderungsverordnung - unterschriebene Fassung (gültig ab 01.03.2021)
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